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1. Säule · AHV und IV

AHV-Rente: was Ihnen die 1. Säule wirklich zahlt

Die AHV ist die Grundlage jeder Vorsorgerechnung — und die einzige Säule, in der ein hoher Lohn irgendwann nichts mehr bringt. Dieser Beitrag zeigt, wie hoch die Rente 2026 ausfällt, wie sie berechnet wird, was ein fehlendes Beitragsjahr kostet und weshalb Ehepaare weniger erhalten, als die Summe ihrer beiden Renten vermuten lässt.

Rechtsstand 1. Januar 2026 · Aktualisiert am

Frau mit Umhängetasche und Kaffeebecher wartet am Bahnsteig einer kleinen Schweizer Station

Wie die erste Säule funktioniert

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Sie wird im Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge der Erwerbstätigen von heute bezahlen die Renten von heute. Ein individuelles Guthaben wie in der Pensionskasse gibt es nicht.

Ihr Auftrag ist die Existenzsicherung, nicht die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards. Das erklärt die Konstruktion: Die Rente steigt mit dem Einkommen nur bis zu einer Obergrenze und wird dann gedeckelt. Wer CHF 90'000 verdient, erhält dieselbe Maximalrente wie jemand mit CHF 250'000.

Die AHV zahlt Altersrenten, und die eng verbundene Invalidenversicherung zahlt Invalidenrenten. Beide richten zusätzlich Kinder-, Waisen- sowie Witwen- und Witwerrenten aus.

Minimal- und Maximalrente 2026

AHV-Rentenhöhen, Stand 1. Januar 2026

  • Minimale Vollrente: CHF 1'260 pro Monat
  • Maximale Vollrente: CHF 2'520 pro Monat
  • Plafond für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: CHF 3'780 pro Monat

Keine Anpassung per 2026; die nächste Anpassung wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2027 vorgenommen. Alle BVG-Grenzbeträge leiten sich von diesen Werten ab.

Zwischen Minimal- und Maximalrente liegt exakt der Faktor zwei. Das ist kein Zufall, sondern gesetzlich so angelegt: Die Maximalrente darf nicht mehr als das Doppelte der Minimalrente betragen. Wer die Maximalrente erreichen will, braucht sowohl ein hohes massgebendes Durchschnittseinkommen als auch eine lückenlose Beitragsdauer.

So wird die Rentenhöhe berechnet

Massgebend ist nicht Ihr letzter Lohn, sondern das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen über die gesamte Beitragsdauer. Darauf wird die Rentenskala 44 angewendet — eine Formel mit vier Bereichen, die dafür sorgt, dass tiefe Einkommen verhältnismässig stärker abgesichert sind als hohe.

Vollrente nach Rentenskala 44, Stand 1. Januar 2026
Massgebendes JahreseinkommenMonatliche VollrenteErsatzquote
CHF 15'120CHF 1'260100%
CHF 30'000CHF 1'58263%
CHF 45'360CHF 1'91551%
CHF 65'000CHF 2'17740%
CHF 80'000CHF 2'37736%
CHF 90'720CHF 2'52033%
CHF 120'000CHF 2'52025%
Berechnet mit der gesetzlichen Rentenformel bei voller Beitragsdauer (Teilrentenfaktor 1). Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 90'720 wird die Maximalrente ausgerichtet — mehr gibt es nicht.

Die letzte Spalte macht den Punkt sichtbar, um den es bei der Rentenlücke geht: Bei CHF 30'000 Jahreseinkommen ersetzt die AHV allein rund zwei Drittel des Einkommens, bei CHF 120'000 noch etwa ein Viertel. Je mehr Sie verdienen, desto grösser ist der Teil, den Pensionskasse und Säule 3a übernehmen müssen.

Was diese Rechnung vereinfacht

Das massgebende Einkommen ist nicht einfach Ihr heutiger Lohn. Bei Verheirateten werden die während der Ehe erzielten Einkommen hälftig geteilt (Einkommenssplitting), und für Jahre mit Kindern oder Betreuungsaufgaben werden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet. Beides erhöht die Rente tendenziell. Verbindlich ist nur Ihr Auszug aus dem individuellen Konto.

Beitragslücken und was sie kosten

Eine vollständige Beitragsdauer umfasst 44 Beitragsjahre; sie beginnt im jungen Erwachsenenalter und endet mit dem Referenzalter 65. Fehlt ein Jahr, wird die Rente anteilig gekürzt — rund ein Vierundvierzigstel, also gut zwei Prozent, und das lebenslang.

Lücken entstehen typischerweise durch:

  • Studium oder Weiterbildung ohne Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalte im Ausland ohne Anschluss an die AHV
  • Nichterwerbstätigkeit ohne Entrichtung des Mindestbeitrags — auch bei Personen, die Angehörige betreuen
  • Zuzug in die Schweiz nach dem Beginn der ordentlichen Beitragspflicht

Fehlende Beiträge können nur während einer beschränkten Frist nachgezahlt werden. Verlangen Sie deshalb frühzeitig — und nicht erst im Jahr vor der Pensionierung — einen kostenlosen Auszug aus Ihrem individuellen Konto bei der Ausgleichskasse. Er listet jedes einzelne Beitragsjahr auf.

Ihre Lücke in Franken pro Monat

Die Vorsorge-Analyse rechnet mit den geltenden AHV-Werten und zeigt, wie viel nach AHV und Pensionskasse noch offen bleibt.

Ehepaare: die Plafonierung

Ehepaare und eingetragene Partnerschaften erhalten zwei Einzelrenten — zusammen jedoch höchstens 150 Prozent der Maximalrente, also CHF 3'780 pro Monat. Übersteigt die Summe der beiden Renten diesen Plafond, werden beide proportional gekürzt.

Rechenbeispiel Plafonierung

  • Rente Person 1: CHF 2'520
  • Rente Person 2: CHF 1'799
  • Summe roh: CHF 4'319plafoniert auf CHF 3'780
  • Mit 13. AHV-Rente, auf 12 Monate verteilt: CHF 4'095 pro Monat

Musterhaushalt der Berechnungsgrundlage: Löhne von CHF 95'000 und CHF 40'000, Pensionierung mit 65, Rechtsstand 1. Januar 2026.

Für Paare im Konkubinat gilt die Plafonierung nicht. Im gleichen Beispiel erhielten sie CHF 4'319 statt CHF 3'780, mit der 13. Rente CHF 4'679 statt CHF 4'095 pro Monat — rund CHF 584 mehr. Diese Differenz ist einer der wenigen Punkte, in denen das Konkubinat gegenüber der Ehe finanziell besser dasteht. Bei den Hinterlassenenrenten kehrt sich das Verhältnis vollständig um.

Die 13. AHV-Rente

Ab Dezember 2026 wird eine dreizehnte AHV-Rente ausgerichtet. Rechnerisch bedeutet das eine Erhöhung um einen Zwölftel: Aus CHF 2'520 pro Monat werden über das Jahr betrachtet CHF 2'730.

Nur für Altersrenten

Die 13. AHV-Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten. IV-Renten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind ausgenommen. Wer wegen Invalidität ausfällt oder als hinterbliebene Person eine Rente bezieht, profitiert nicht davon — ausgerechnet in den beiden Situationen, in denen die Lücke ohnehin am grössten ist.

Vorbezug und Aufschub

Das Referenzalter liegt bei 65. Die Rente lässt sich davor beziehen oder danach aufschieben, und seit der Reform AHV 21 auch teilweise.

  • Vorbezug: Die Rente wird lebenslang gekürzt. Die Kürzung endet nicht mit dem Erreichen des Referenzalters — sie bleibt bestehen, solange die Rente läuft. Während des Vorbezugs besteht die Beitragspflicht bis zum Referenzalter weiter.
  • Aufschub: Die Rente wird lebenslang erhöht. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie weiterarbeiten und das Einkommen die Progression ohnehin belastet.
  • Teilbezug: Ein Teil der Rente kann vorbezogen und der Rest aufgeschoben werden — nützlich beim schrittweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben.

Die konkreten Kürzungs- und Zuschlagssätze legt der Bundesrat fest; sie stehen im aktuellen Merkblatt Ihrer Ausgleichskasse. Rechnen Sie zusätzlich den Bezug aus der Pensionskasse mit — beide Entscheide beeinflussen sich gegenseitig und sind auf der Seite Pensionierung planen zusammen dargestellt.

Renten bei Invalidität und Tod

Die erste Säule zahlt nicht nur im Alter. Sie ist auch die Basis, wenn jemand invalid wird oder stirbt — und die Prozentsätze sind schnell erzählt:

  • Witwen- und Witwerrente: 80 Prozent der Grundrente
  • Waisen- und IV-Kinderrente: 40 Prozent der Grundrente je Kind
  • Vollwaisen: zwei Renten je Kind, zusammen höchstens CHF 1'512 pro Monat

Zwei Besonderheiten sind wichtig. Erstens wird bei Invalidität oder Tod vor dem 45. Altersjahr ein Karrierezuschlag auf das massgebende Einkommen gerechnet — je jünger, desto höher. Zweitens greift eine Überversicherungskürzung: Übersteigt die Summe aus Haupt- und Kinderrenten 90 Prozent des massgebenden Einkommens, mindestens aber CHF 40'824 pro Jahr, werden die Kinderrenten gekürzt.

Wie sich das im Einzelfall auswirkt, steht auf den Seiten Erwerbsunfähigkeit und Todesfall und Hinterlassene.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zur AHV-Rente

Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?

Die volle AHV-Altersrente beträgt 2026 mindestens CHF 1'260 und höchstens CHF 2'520 pro Monat. Vorausgesetzt ist eine lückenlose Beitragsdauer nach Rentenskala 44. Wer mehr verdient hat, erhält nicht mehr als die Maximalrente.

Wie viel kostet mich ein fehlendes Beitragsjahr?

Eine vollständige Beitragsdauer umfasst 44 Beitragsjahre. Fehlt ein Jahr, wird die Rente anteilig gekürzt — das entspricht rund einem Vierundvierzigstel oder gut zwei Prozent pro fehlendem Jahr, lebenslang. Prüfen Sie Ihren Auszug aus dem individuellen Konto bei der Ausgleichskasse.

Wie hoch ist die AHV-Rente für ein Ehepaar?

Die beiden Einzelrenten werden zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert, also auf CHF 3'780 pro Monat (Stand 2026). Übersteigt die Summe diesen Betrag, werden beide Renten proportional gekürzt. Für Paare im Konkubinat gilt die Plafonierung nicht.

Erhalte ich die 13. AHV-Rente auch bei einer IV-Rente?

Nein. Die 13. AHV-Rente wird ausschliesslich auf Altersrenten ausgerichtet, erstmals ab Dezember 2026. IV-Renten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind davon ausgenommen.

Was passiert, wenn ich die Rente vorbeziehe?

Wer die Altersrente vor dem Referenzalter bezieht, erhält sie lebenslang gekürzt; wer sie aufschiebt, erhält lebenslang einen Zuschlag. Die Kürzungs- und Zuschlagssätze legt der Bundesrat fest und stehen im Merkblatt Ihrer Ausgleichskasse. Während eines Vorbezugs bleibt die Beitragspflicht bis zum Referenzalter bestehen.

Was bleibt nach der AHV noch offen?

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